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Arbeitnehmerüberlassung
Erlaubnis

Sie wollen die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) beantragen oder verlängern? Sie fragen sich, was die Voraussetzungen sind und was es zu beachten gilt?
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Komplexe
Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den erfolgreichen Antrag einer Erlaubnis zur ANÜ sind komplexer geworden. Neben den ganzen Anlagen (GZR, Führungszeugnis, Liquiditätsnachweis usw.) verlangt die Bundesagentur für Arbeit ungeschrieben mittlerweile auch Ihre Fachkunde im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und entsprechende Nachweise.

Wie Sie das alles bewerkstelligen können, lässt sich für Sie kostenlos & schnell klären.
Ich möchte mehr erfahren!

Rechtzeitiger Antrag auf
Verlängerung der Erlaubnis

Das Wichtigste ist der frühzeitige und rechtzeitige Antrag. Zwischen Antrag und Ablauf der aktuellen Erlaubnis muss das gesamte Verfahren der Bundesagentur für Arbeit passen, inklusive Betriebsprüfung bei Ihnen vor Ort. Der Antrag muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Erlaubnis gestellt worden sein.

Nicht immer muss es aber eine Prüfung vor Ort sein.

Wann das der Fall ist, erklären wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich.
Ich will keine Betriebsprüfung!

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